Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3 500 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters.
Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebs
stätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten
- im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region
Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2 800 Euro und - im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und
Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1 750 Euro.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer.
Vorgenannte Angeben dienen zu Ihrer Information und sind ohne Gewähr. Den genauen Wortlaut des Förderprogramms können Sie der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums entnehmen. Des weiteren können für Sie (alternativ) je nach Bundesland auch länderspezifische höhere Beratungsförderungen möglich sein! Haben Sie Fragen bezüglich der Förderung einer Beratungsleistung durch die RUB für Ihr Unternehmens, sprechen Sie uns an oder senden Sie uns ein E-Mail.