Informationen zur Förderung von Beratungen nach dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit - gültig ab 01.07.2008. Klein- und Mittelbetriebe, welche eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen, können unter Beachtung der Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft einen Zuschuss zur Verbilligung der Beratung (Anteilfinanzierung) erhalten. Hierzu gelten folgende Höchstgrenzen des Vorjahres: | Kriterium | Max.
| | Allgemeine Beratungsleistungen (organisatorischer oder betriebswirtschaftlicher oder technischer Inhalt) | | Umsatz Vorjahr
| < 50 Mio. ¤ | Jahrebilanzsumme Vorj. | < 43 Mio. ¤
| | Mitarbeiterzahl Vorj. | < 250
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Die Förderung besteht in der Gewährung des Zuschusses zu den dem Antragsteller vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters. Die Vorbereitung der Förderunterlagen nimmt die RUB als Serviceleitung vor.
Art der Beratung
| Max. Zuschuss | Max Zuschuss ¤ pro Beratungsfall
| Max. Zuschuss pro Antragsteller | Allgemeine Beratung alte Bundesländer: neue Bundesländer sowie Reg. Bezirk Lüneburg | 50% 75%
| 1.500 ¤ | 3.000 ¤ |
Vorgenannte Angeben dienen zu Ihrer Information und sind ohne Gewähr. Den genauen Wortlaut des Förderprogramms können Sie der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums entnehmen. Des weiteren können für Sie (alternativ) je nach Bundesland auch länderspezifische höhere Beratungsförderungen möglich sein! Haben Sie Fragen bezüglich der Förderung einer RUB-Beratungsleistung für Ihr Unternehmens, sprechen Sie uns an oder senden Sie uns ein E-Mail.
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